Die weitere Entwicklung des Zivildienstes zu einem
Lerndienst beinhaltet auch ausreichend Bildungstage
für Zivildienstleistende.
Praktisch bedeutet dies, dass fast alle Zivis zwei
Lehrgänge zu Beginn Ihres Dienstes besuchen, einen
fachlichen und einen staatlichen Lehrgang(steil).
Zurzeit können wir in allen Regionen
Sachsens freie Zivildienstplätze
zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem 01.10.2004
neue gesetzliche Regelungen inkraft getreten sind.
Danach gibt es die Tauglichkeitsstufe 3 nicht mehr.
Wer also früher bei der Musterung oder jetzt bei der
Einstellungsuntersuchung T 3 gemustert wurde, kann
seinen Dienst nicht beginnen oder ist unverzüglich
aus dem Dienst zu entlassen.
Ein Widerspruch gegen das Ergebnis der Einstellungs-
untersuchung hat in vielen Fällen Erfolg, d.h. der ZDL
kann im Dienst verbleiben.
Die Dienstzeit beträgt 9 Monate.
Eine freiwillige Verlängerung ist derzeit nicht möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie über die
unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.
Informationen zu Dienststellen und freien Plätzen:
Tel.: 03581/4848-17 oder -18
Mail
Fragen zu aktuellen Entwicklungen
oder direkte Fragen zum Zivildienst:
referent@zivildienst-sachsen.de
Telefon: 03581/484818 Fax: -20